Heimatschützenbund
Tecklenburger Land e.V.
Quellenweg 11
49525 Lengerich
 
Internet:
www.hsb-tl.de

 

   

 

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Sicherheitsbeleuchtung

Gem. Ziff 5.1.6.2 der Schießstandrichtlinien ist im Schützenstand eine Sicherheitsbeleuchtung nach VDE 0108 bzw. DIN VDE 0100-718 einzubauen.
Diese muss eine vom Versorgungsnetz unabhängige und bei Ausfall des Netzstromes sich selbsttätig einschaltende Ersatzstromquelle haben, die für einen mindestens einstündigen Betrieb ausgelegt ist.

Die Notbeleuchtung i. S. d. DIN EN 1838 hat bei Schießanlagen (Arbeitsplatz mit besonderer Gefährdung) spätestens nach 0,5 Sekunden die künstliche Beleuchtung mit einer minimalen geforderten Beleuchtungsstärke zu übernehmen. Dies sind ca. 10 % der üblichen Nennbeleuchtungsstärke, mindestens jedoch 15 Lux.

 

Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege

Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege müssen außen ständig freigehalten werden. Die Fluchtwege sind entsprechend DIN 4844 bzw. ASR A.1.3 zu kennzeichnen und können in die Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit einbezogen werden.